Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat die Coronavirus-Impfverordnung vorgestellt, melden SHV und VPT. Die Verordnung legt fest, in welcher Reihenfolge Menschen eine Corona-Schutzimpfung angeboten werden kann.
[tb] Zum Schutz der Schwächsten sei laut Bundesminister Spahn eine Priorisierung vorgenommen worden, erklärt der VPT mit Verweis auf die Meldung aus dem BMG.
Die Mitarbeiter in den Heilmittelpraxen würden gemäß § 3 Ziffer 5 der Impfverordnung mit „hoher Priorität“ eingestuft und seien damit grundsätzlich den Arztpraxen gleichgestellt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Praxen müssten dem Impfzentrum eine Bescheinigung über die Tätigkeit in der Heilmittelpraxis vorlegen, um diese Prioritätsstufe nachzuweisen.
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