Physio-Deutschland und weitere Verbände haben sich mit den gesetzlichen Krankenkassen auf Ausnahmeregelungen bei Behandlungsunterbrechungen und Abrechnung verständigt.
[js] Die neuen Regelungen gelten ab sofort in folgenden Fällen:
- Schließung der Heilmittelpraxis
- Häuslicher Quarantäne des Praxispersonals oder des Versicherten
- Terminabsagen aus Ansteckungsangst
- Absage des Termins durch die Praxis aus oben genannten Gründen
Vermerk C
Bei einem dieser Gründe kann mit Vermerk des Zeichens C auf der Rückseite der Verordnung:
a) der Behandlungsbeginn auf 28 Tage verlängert werden (außer bei Entlassmanagement).
b) die Behandlung ab dem 1. März 2020 für 42 Tage unterbrochen werden.
Sofern die Krankenkassen eine Zahlung aufgrund krankheitsbedingter personeller Engpässe nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen sicherstellen können, wird der Vergütungsanspruch 42 Kalendertage nach dem Eingang der Abrechnungsunterlagen fällig.
Quelle: Physio-Deutschland. 2020. Abrechnungsregelungen aufgrund von Corona angepasst.https://pt.rpv.media/bl; Zugriff am 12.3.2020
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