Nach Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit soll das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) voraussichtlich Mitte 2021 in Kraft treten.
Beim Aufbau einer Praxis übersteigt der Kapitalbedarf meistens die eigenen Ersparnisse. Diese Finanzierungslücke kann mit Krediten und Fördermitteln geschlossen werden.